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Es kann vorkommen, dass Haustiere erkranken oder verletzt werden und tierärztliche Behandlungen oder Operationen teuer werden können. Tierkrankenversicherungen bieten einen finanziellen Schutz dagegen – aber lohnen sie sich wirklich?

Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte:

  • Tierkrankenversicherungen können vor hohen Kosten schützen.
  • Es gibt jedoch viele Ausschlüsse und Begrenzungen, daher ist ein sorgfältiger Vergleich wichtig.
  • Auch mit Versicherungsschutz können aufgrund von Ausschlüssen oder Selbstbehalten noch erhebliche Kosten anfallen.
  • Eine OP-Kostenversicherung ist günstiger als eine umfassende Versicherung, deckt jedoch nur Operationen ab.

Lohnt sich eine Krankenversicherung für mein Tier? – Entscheidende Faktoren

Einige Versicherungsunternehmen bieten spezialisierte Versicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Doch deren Nutzen ist oft begrenzt: Die Policen sind teuer und nicht alle Behandlungen werden erstattet. Zudem werden in der Regel nur gesunde Tiere versichert. Die Frage bleibt also, ob und in welchen Fällen sich eine Versicherung für ein Haustier überhaupt lohnt.

Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2021 werden in Deutschland Tierkrankenversicherungen für Hunde in Form von Operationskosten- und umfassenden Krankenversicherungen angeboten.

Gemäß Finanztest zahlt ein Hundebesitzer jährlich für einen jungen, kleinen Hund je nach Versicherungsumfang zwischen rund 160 und fast 550 Euro im Rahmen einer Operationsversicherung. Der Beitrag für größere Hunde ist höher.

Nicht nur die Größe, sondern auch Faktoren wie Rasse und Alter des Hundes zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sind entscheidend für die Beitragshöhe. Selbst der Wohnort kann bei einem Versicherer eine Rolle spielen.

Möchte man eine umfassendere Krankenversicherung für seinen Hund abschließen, muss man mit etwa dreimal so hohen Beiträgen wie für eine OP-Versicherung rechnen.

Die Preisunterschiede und die abgedeckten Risiken sind also erheblich. Daher ist es umso wichtiger, die Tarife und Bedingungen sorgfältig zu vergleichen und das passende Angebot auszuwählen.

Tierarzt schaut sich das Gebiss eines Hundes an
© Tima Miroshnichenko – pexels.com

Wer kann eine Versicherung abschließen und wann gilt sie?

Grundsätzlich werden nur gesunde Tiere versichert. Oft gibt es eine Mindest- und Höchstaltersgrenze, innerhalb derer das Tier versichert sein muss. Tiere, die versichert werden sollen, dürfen meist nicht jünger als zwei Monate sein. Bei älteren Tieren oder Vorerkrankungen kann ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand gefordert werden. Ab einem bestimmten Alter wird man bei den meisten Versicherungsunternehmen keine Versicherung mehr erhalten – beispielsweise bei Hunden, die älter als sieben Jahre sind, ist das Angebot begrenzt.

Als Faustregel gilt: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag.

Bei Krankheiten gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten ab Vertragsbeginn. Falls das Tier bereits kurz nach Antragstellung erkrankt, werden die Kosten nicht übernommen. Diese Wartezeit entfällt jedoch bei Unfällen, sodass sofortiger Versicherungsschutz besteht.

Wie bereits erwähnt, hängen die Beiträge meist von der (Hunde-)Rasse, der Größe, dem Gewicht, dem Alter des Tieres und der Art der Haltung ab.

Wann greift meine Tierkrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz besteht in Deutschland, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt mit Hunden meist bis zu 12 Monaten europaweit oder sogar weltweit. Wenn man mit dem Tier reisen möchte, sollte man auf die genauen Bestimmungen achten!

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen können den Versicherungsvertrag kündigen. Dabei ist auf die vereinbarte Kündigungsfrist zu achten. Eine Kündigung ist auch nach einer Beitragserhöhung und nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich.

Ein Vertrag erlischt, wenn das versicherte Tier verkauft wird oder stirbt. Das sollte man der Versicherung zeitnah mitteilen.

Welche Leistungen bietet die Versicherung?

Eine Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und Diagnostik.

Es werden nur medizinisch notwendige Behandlungen übernommen. Viele Versicherer erstatten beispielsweise keine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Mikrochip wird nicht von allen Versicherern übernommen.

In der Regel berechnen Tierarztpraxen für alle Behandlungen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Die Versicherung zahlt in der Regel nur den zweifachen Satz. In begründeten Fällen (z. B. bei Notdiensten) kann jedoch auch der dreifache Satz erstattet werden. Es ist außerdem üblich, dass nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden. Man trägt also in der Regel eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Es gibt auch Versicherer, die Tierarztkosten nur bis zu einer bestimmten jährlichen Obergrenze, beispielsweise 2.500 Euro, übernehmen.

Die Gebührenordnung, die Selbstbeteiligung und die jährliche Kostenbegrenzung bedeuten, dass man bei Untersuchungen und Behandlungen möglicherweise einen erheblichen Teil selbst bezahlen muss, trotz Versicherung.

Man kann sich den Tierarzt oder die Tierklinik frei aussuchen. Es kann jedoch sein, dass man den Tierarzt aufsuchen muss, den man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewählt hat.

Blonde Frau streichelt getiegerte Katze
© Parker Coffman – unsplash.com

Fazit

Niedrige Beiträge zahlt man nur, wenn man sein gesundes Tier so früh wie möglich versichert. Dafür zahlt man über viele Jahre Beiträge. Daher sollte man gut überlegen, ob sich die Versicherung lohnt. Vor allem Standardleistungen wie Impfungen oder Kastrationen werden häufig nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Es kann sinnvoll sein, eine reine OP-Kostenversicherung abzuschließen, um zumindest einen Teil der hohen Operationskosten erstattet zu bekommen. Solche Tarife sind in der Regel günstiger als umfassendere Policen.

Man kann auch ganz auf eine Tierkrankenversicherung verzichten und stattdessen eine Rücklage für den Notfall bilden und Geld für unvorhergesehene Ereignisse auf dem Konto bereithalten.

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Krankenversicherungen sind enorm. Im Zweifelsfall sollte man sich von unabhängigen Experten beraten lassen.

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten rechtlichen Informationen keine Gewähr bieten und ausschließlich für Deutschland gelten. Für detailliertere und aktuelle Informationen empfehlen wir, sich an einen Tierarzt oder Ihre Krankenkasse zu wenden.

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